Jahresabschlüsse und Einnahmen-Überschussrechnungen sind ein entscheidendes Informationsinstrument des Unternehmens und von Kapitalgebern. Ferner bilden sie die Grundlage der Besteuerung. Wir erstellen Jahresabschlüsse und Einnahmen-Überschussrechnungen und besprechen diese mit Ihnen. Insbesondere beraten wir Sie umfassend zu Ansatz- und Bewertungswahlrechten in der Handels- und Steuerbilanz.
Wir erstellen für Sie:
- handelsrechtliche Jahresabschlüsse (Handelsbilanzen)
- Steuerbilanzen
- Einnahmen-Überschussrechnungen
Ebenso übernehmen wir für Sie die Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger.