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Steuertipps

Die aktuellsten News von Steuertipps.de.
  1. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS) hat den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 vorgelegt. Lesen Sie hier, wie sich die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie weitere wichtige Werte voraussichtlich verändern werden.
  2. Eigentlich hätte die Grundsteuererklärung bis zum 31.1.2023 beim Finanzamt sein müssen bzw. in Bayern bis zum 30.4.2023. Aber auch dieser Abgabetermin ist verstrichen. Während sich einige Bundesländer noch auf Erinnerungsschreiben beschränken, fordert Niedersachsen Verspätungsgebühren. Baden-Württemberg will ab November Grundsteuermessbescheide auf Basis von Schätzungen verschicken. Und die anderen Bundesländer werden folgen.
  3. Falls Sie einen Abgabetermin einmal nicht einhalten können, stellen Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung. Für die Abgabe von Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und ggf. Gewerbesteuererklärung wird die Frist dann in der Regel unkompliziert verlängert.
  4. Vielleicht haben Sie auch schon daran gedacht oder haben gerade damit angefangen: weiterarbeiten und zugleich vorzeitig die Rente erhalten, ohne dass diese mit dem Verdienst verrechnet wird.
  5. Seit dem 1. Juli 2020 beträgt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nur 7 statt 19 Prozent – ausgenommen sind Getränke. Im Moment ist die Umsatzsteuersenkung befristet bis Ende 2023. Im Bundestag wird aktuell über die Forderung nach dauer­hafter Umsatzsteuer-Senkung debattiert.
  6. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheides nur ausnahmsweise in Betracht komme, soweit der Antragsteller den Antrag mit verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit der Neuregelungen zur grundsteuerlichen Bemessungsgrundlage im Bundesmodell begründet.
  7. Der Bundesgerichtshof beendet einen jahrelangen Streit und bestätigt die Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes.
  8. Kann man auch bei einer Einzimmerwohnung »einen Teil der Wohnung« untervermieten? Ja, sagt der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem der Mieter während eines beruflich bedingten Auslandsaufenthalts persönliche Gegenstände in der Wohnung ließ, den Rest der Wohnung aber unterviermietete. Sein Vermieter hatte ihm dies untersagt.
  9. Ein Standardinstrument eines Betriebsprüfers ist der Betriebsvergleich. Dabei wird das steuerliche Ergebnis eines Betriebes mit den Ergebnissen anderer Betriebe der Branche verglichen. Zum Einsatz kommt dabei die amtliche Richtsatzsammlung.
  10. Trotz Fristverlängerung wird es langsam ernst: Wer die Steuererklärung für 2022 noch nicht beim Finanzamt abgegeben hat, hat noch bis zum 2. Oktober 2023 Zeit dafür.
  11. Zu den Lieblingen von vorsichtigen Sparern in Deutschland gehören offene Immobilienfonds. Mehr als 130 Milliarden Euro an Vermögen steckt bereits in den Fonds, mit denen sich Privatanleger schon mit 25 Euro im Monat an Gewerbe- und Wohnimmobilien beteiligen können. Noch können die Renditen der Fonds mit durchschnittlich 2,5 % mit guten Festgeld-Angeboten teilweise mithalten. Doch der Preisrutsch am deutschen Immobilienmarkt hinterlässt bei dem Fonds-Verkaufsschlager erste Spuren.
  12. Eine wichtige Entscheidung des LSG Bayern betrifft (vermeintlich) Selbstständige – und zwar weit über die Gruppe hinaus, um die es im konkreten Fall ging: Wer von seinem Auftraggeber eine Stundenvergütung erhält, wird im Rahmen von Betriebsprüfungen regelmäßig als abhängig Beschäftigter angesehen mit der Folge, dass Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen sind.
  13. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist, dass Sie neben der Zweitwohnung am Beschäftigungsort einen eigenen Hausstand an Ihrem Lebensmittelpunkt unterhalten – die Hauptwohnung. Vor allem bei alleinstehenden Arbeitnehmern prüft das Finanzamt oft, ob diese Voraussetzung erfüllt ist.
  14. Diese Frage ist häufig vor den bundesdeutschen Sozialgerichten hart umkämpft. Und das nicht nur zwischen Versicherten und Berufsgenossenschaften, sondern manchmal auch zwischen Krankenkasse und Berufsgenossenschaft. Denn hier geht es auch um die Frage: Wer zahlt?
  15. Bausparverträge werden nicht nur zur Erlangung eines günstigen Baudarlehens abgeschlossen. Seit Jahren gibt es auch Vertragsgestaltungen, bei denen der Bausparer nachträglich eine höhere Verzinsung seiner Einzahlungen erhält, wenn er auf seinen Darlehensanspruch verzichtet. Für die Besteuerung ist nun entscheidend, wann der Anspruch auf den Bonuszins entsteht. Mit dieser Frage hatten sich die Gerichte zu befassen.
  16. Arbeitgeber, die einen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter zusätzlich im Rahmen eines Minijobs anstellen möchten, sollten eine aktuelle Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg kennen – die übrigens auch für Arbeitnehmer wichtig ist!
  17. Erzielen Sie mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb, müssen Sie unter Umständen neben der Einkommensteuer auch Gewerbesteuer auf die Gewinne Ihres Betriebes zahlen. Bei diesen beiden Steuern werden jedoch unterschiedliche Bemessungsgrundlagen herangezogen.
  18. Oft ist es in betrieblichen Krisensituationen klar, dass es zu Entlassungen kommen wird, unklar ist nur: Wen trifft es? Und: Ist die Auswahl der Gekündigten korrekt? Um diese Frage ging es auch im Fall, der vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) verhandelt wurde.
  19. Wer gründet, kann auch scheitern. Daher kann es sinnvoll sein, sich gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit freiwillig zu versichern. Die Beiträge, die für diese freiwillige Versicherung (genauer: »Versicherungspflicht auf Antrag«) zu zahlen sind, sind allerdings recht happig. Nur in der Gründungsphase sind sie günstig.
  20. Nach einer Trennung oder Scheidung nutzt oft der unterhaltsberechtigte Ehepartner (Unterhaltsempfänger) die bislang gemeinsam genutzte Wohnung bzw. das Haus. Wird kein Mietvertrag abgeschlossen, sondern der Wohnraum unentgeltlich überlassen, stellt dies eine sog. Naturalunterhaltsleistung dar, die steuerlich im Rahmen des begrenzten Realsplittings in Höhe der ortsüblichen Miete als Unterhaltsleistung angesetzt werden kann.