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Steuertipps

Die aktuellsten News von Steuertipps.de.
  1. Langsam wird es Zeit, sich an die Erstellung der Einkommensteuererklärung für 2023 zu machen: Am 2.9.2024 endet die Abgabefrist.
  2. Rentensplitting ermöglicht es Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern, ihre Rentenansprüche gleichmäßig aufzuteilen. Wie es funktioniert und was Interessierte beachten müssen, erklären wir hier.
  3. Kinder in Patchworkfamilien leiden häufig darunter, dass sie nicht den Nachnamen ihrer Eltern bzw. Stiefeltern tragen. Allerdings ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, den Familiennamen eines Stiefkindes zu ändern.
  4. Mit der Frage, ob eine teilentgeltliche Übertragung von Immobilien unterhalb der ursprünglichen Anschaffungskosten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu den steuerbaren privaten Veräußerungsgeschäfte gehört, hat sich das Finanzgericht Niedersachsen beschäftigt.
  5. Im September 2023 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zwei unabhängige Expertenkommissionen eingesetzt, die konkrete Vorschläge für praxisnahe und politisch umsetzbare Lösungen für ein modernes und zukunftsfestes Steuerrecht erarbeiten sollten. Jetzt liegen die Ergebnisse vor.
  6. Im Juni hat das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) beschlossen, jetzt gibt es einen Nachschlag: Am 10. Juli wurde der Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz II veröffentlicht. Wir haben einige interessante Punkte herausgesucht.
  7. Der Bundesrat hat heute der Reform des Postgesetzes zugestimmt: Die Deutsche Post bekommt künftig mehr Zeit für die Zustellung von Briefen. Das wirkt sich auch auf die Bekanntgabe von Steuerbescheiden aus.
  8. Ab Herbst 2024 soll die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) die Kommunikation zwischen wirtschaftlich Tätigen und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander vereinfachen. Was kommt da auf die Betroffenen zu?
  9. Die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2020 widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes, sagt der BFH. Was bedeutet das für Kapitalanleger?
  10. Mit dem sogenannten »Entlastungsbetrag« von 125 Euro können Pflegebedürftige auch haushaltsnahe Dienstleistungen finanzieren, wie Einkaufen, Aufräumen, Putzen, Waschen und Bügeln. Das geht aber nur, wenn die Leistung von einem anerkannten Dienst erbracht wird, sagt das BSG.
  11. Wer keine Erben hat oder wenig Wert darauflegt, etwas zu vererben, für den kann die Verrentung der eigenen Immobilie eine gute Lösung für mehr Geld im Alter sein. Denn mit der Immobilien-Rente kann man sowohl das mit der Immobilie ersparte Vermögen als auch das liebevoll eingerichtete Haus gleichzeitig nutzen.
  12. Kindergeld wird nur für die letzten sechs Monate vor dem Antragsmonat rückwirkend ausgezahlt. Diese seit 2019 geltende Regelung wurde jetzt vom BFH bestätigt.
  13. Zuschläge für Bereitschaftsdienste, die außerhalb der regulären Arbeitszeit geleistet und separat vergütet werden, sind steuerfrei. Die Steuerfreiheit bemisst sich dabei nach dem Arbeitslohn für die reguläre Arbeitszeit und nicht nach dem Entgelt für den Bereitschaftsdienst.
  14. Steuerpflichtige können vom Finanzamt Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
  15. Für viele Alleinerziehende und Eltern in Trennung ist es sehr wichtig zu wissen, was ihnen finanziell zusteht und welche Rechte und Pflichten sie haben. Dr. Otto N. Bretzinger, Jurist und Fachbuchautor, und Silke Wildner, Bloggerin und selbst alleinerziehende Mutter, erklären rechtliche Grundlagen und machen den Realitätscheck.
  16. Ab 2025 wird die Verwendung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) zwischen inländischen Unternehmern Pflicht. Wir informieren über Ausnahmen, Übergangsregelungen und wichtige Schritte zur Vorbereitung von Unternehmen.
  17. Die Finanzämter überprüfen regelmäßig, ob Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, mit ihren Tätigkeiten die Voraussetzungen für die Befreiung von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer erfüllt haben. Zurzeit werden wieder entsprechende Briefe verschickt.
  18. Am Freitag hat der Bundesrat der Rentenerhöhung 2024 zugestimmt: Zum 1. Juli 2024 steigen die gesetzlichen Renten um 4,57% – und zwar erstmals einheitlich für Ost und West. Entsprechend steigen auch die Witwen- und Witwerrenten (Hinterbliebenenrenten). Die höhere Rente wird meist Ende Juli ausgezahlt. Das geschieht automatisch.
  19. Das Bundesfinanzhof hat in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes zu den Bewertungsregeln des neuen Grundsteuerrechts im Bundesmodell Zweifel daran, dass die entscheidend in die Bewertung eingeflossenen Bodenrichtwerte rechtmäßig zustande gekommen sind.
  20. Beitragserstattungen mindern im Jahr der Erstattung die abziehbaren Versicherungsbeiträge und wirken somit steuererhöhend. Wann Bonusleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung steuerlich als Beitragserstattung zu behandeln sind und wann nicht, hat der BFH vor Jahren in mehreren Urteilen entschieden.