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Steuertipps

Die aktuellsten News von Steuertipps.de.
  1. Wer als Privatperson einen ständig hilflosen Menschen pflegt, kann in der Steuererklärung den sogenannten Pflege-Pauschbetrag geltend machen. Dafür gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen.
  2. Wenn Partner zusammenleben wollen, können sie heiraten oder in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Die Ehe mit ihren Rechten und Pflichten ist zwar gesetzlich geregelt, trotzdem sind viele verheirateten Paare nicht hinreichend informiert. Schlecht informiert sind oft auch Paare, die ohne Heiratsurkunde zusammenleben. Wir erklären, welche Irrtümer bestehen und was wirklich stimmt!
  3. Corona-Hilfen wurden oft auf der Basis von prognostizierten Umsatzrückgängen und Fixkosten beantragt. Die endgültige Höhe der Leistungen wird aber anhand der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung ermittelt – das macht eine Schlussabrechnung erforderlich, die zur Nachzahlung oder Rückforderung von Zuschüssen führen kann.
  4. Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein betriebliches Elektro-Fahrrad zur privaten Nutzung, fallen hierfür keine Steuern und Sozialabgaben an. Voraussetzung: Die Nutzungsüberlassung erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Das ist in der Praxis allerdings eher selten der Fall.
  5. Die Einnahmen aus bestimmten Photovoltaikanlagen sind seit dem 1.1.2022 von der Einkommensteuer befreit. Außerdem wurde zum 1.1.2023 bei der Umsatzsteuer ein Steuersatz von 0% auf den Verkauf von bestimmten Photovoltaikanlagen eingeführt. Gilt das auch für Selbstständige?
  6. Aktien mit Rückgaberecht bei Kursverlusten: Das ist das Versprechen von Wandelanleihen (»Convertible Bonds«). Ob Hausse oder Börsencrash, Inflation oder Deflation – scheinbar für alle Szenarien sind Wandelanleihen eine mögliche Antwort.
  7. Viele Paare machen sich zu wenig Gedanken über die Wahl der richtigen Steuerklassen. Nach der Eheschließung bekommen beide Steuerklasse IV vom Finanzamt zugewiesen – die behält man. Oder man wählt die Kombination aus Steuerklasse III und V, weil das die Eltern schon so gemacht haben. Dabei gibt es eine Möglichkeit, die Steuerlast viel fairer zu verteilen.
  8. In der Küche sind Herd, Arbeitsflächen, Spüle und Schränke auf Knopfdruck höhenverstellbar; Stürze werden automatisch über einen Sensor bemerkt und eine Notrufstelle, der Pflegedienst oder ein Nachbar informiert. Tabletten vergessen? Schnell wird an die Einnahme erinnert. Solche smarten Helfer für ältere Menschen gibt es schon in großem Umfang.
  9. Zahlreiche Bildungsträger – zum Beispiel Volkshochschulen – arbeiten überwiegend mit freiberuflichen Dozenten. Handelt es sich tatsächlich um eine freiberufliche selbstständige Tätigkeit oder besteht hier ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis? Oft liegt tatsächlich eine »echte« Selbstständigkeit vor – mit Auswirkungen auf die Rentenversicherungspflicht.
  10. Tschüss, Finanzamt – das würden viele Bezieher einer gesetzlichen Altersrente gern sagen. Doch oft führt auch für Ruheständler kein Weg am Fiskus vorbei. Dieses Jahr bleibt für die Steuererklärung Zeit bis Anfang September.
  11. Seit ein paar Tagen liest man (mal wieder) in verschiedenen Medien sehr plakativ von der »Abschaffung der Steuerklassen« und von »neuen Steuerklassen für Ehepaare«. Was ist da dran? Kurze Antwort: Nicht viel. Wir erklären die Hintergründe.
  12. Bei der Neugründung eines Betriebes entstehen in den ersten Jahren häufig Verluste, da man zu Beginn der Tätigkeit meist noch keine oder nur niedrige Betriebseinnahmen hat. Zu den laufenden Betriebskosten kommen am Anfang der betrieblichen Tätigkeit häufig noch Ausgaben für Investitionen oder Werbemaßnahmen.
  13. Aufwendungen im Zusammenhang mit ehrenamtlicher Tätigkeit für die zuständige Gewerkschaft sind bei berufstätigen Arbeitnehmern als Werbungskosten absetzbar. Das gilt auch für die ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit eines nicht mehr im aktiven Dienst befindlichen Steuerzahlers, der eine Pension erhält.
  14. Erzielen Sie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, können Sie damit verbundene Werbungskosten steuerlich berücksichtigen. Das ist auch bei Einnahmen aus einem entgeltlich erworbenen Nießbrauch an einer Immobilie der Fall. Dann dürften Sie die Kosten für den Erwerb des Nießbrauchrechts auf die voraussichtliche Nutzungsdauer abschreiben. Doch wie ist die Abschreibung zu ermitteln, wenn ein Nießbrauchrecht im Austausch gegen ein anderes Nießbrauchrecht erworben wird? Das beschäftigte nun die Gerichte.
  15. Am 21. Februar 2024 hat sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat mit dem Wachstumschancengesetz beschäftigt. Eine echte Lösung konnte man nach der Sitzung nicht präsentieren, denn CDU/CSU stimmten einem Kompromissangebot der Regierung nicht zu. Der Bundestag wird am 23.2.2024 über das Gesetz abstimmen, die nächste Station heißt dann: Bundesrat. Allerdings erst am 22. März 2024.
  16. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Hilfe. Unterstützung gibt es unter anderem in Form von Leistungen zur Teilhabe, beim Wohnen, bei der Kommunikation, der Aus- und Weiterbildung – und auch bei Mobilität und Reisen. Auf diesen Bereich möchten wir in diesem Artikel näher eingehen.
  17. Mit der Behandlung von Entschädigungszahlungen an ehrenamtliche Mitglieder der sogenannten verkammerten Berufe befasste sich das Finanzministerium Sachsen-Anhalt. Betroffen sind insbesondere Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Apotheker, aber auch ehrenamtliche Mitglieder der Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern.
  18. Bei Leerstand oder ausbleibenden Mieteinnahmen können Vermieter einen Teil der Grundsteuer zurückerhalten. Voraussetzung: Der Einnahmeausfall ist nicht selbst verschuldet.
  19. Wer Lebensmittel oder zubereitete Speisen verkauft, entnimmt gelegentlich Produkte für den eigenen Bedarf. Diese Entnahme muss versteuert werden. Bei der Berechnung der steuerpflichtigen Entnahme kann auf Pauschbeträge zurückgegriffen werden. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Werte für 2024 veröffentlicht.
  20. Es ist Valentinstag, und bestimmt wird heute der eine oder andere Heiratsantrag gestellt. Wir erklären Ihnen, wie Sie sogar eine Hochzeitsfeier zum Steuernsparen nutzen können!