Jahresabschluss- und Einnahmen-Überschussrechnung

Jahresabschlüsse und Einnahmen-Überschussrechnungen sind ein entscheidendes Informationsinstrument des Unternehmens und von Kapitalgebern. Ferner bilden sie die Grundlage der Besteuerung. Wir erstellen Jahresabschlüsse und Einnahmen-Überschussrechnungen und besprechen diese mit Ihnen. Insbesondere beraten wir Sie umfassend zu Ansatz- und Bewertungswahlrechten in der Handels- und Steuerbilanz.

Wir erstellen für Sie:

• handelsrechtliche Jahresabschlüsse (Handelsbilanzen) 
• Steuerbilanzen
• Einnahmen-Überschussrechnungen
• Ebenso übernehmen wir für Sie die Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger.