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Steuertipps

Die aktuellsten News von Steuertipps.de.
  1. Unternehmer können für größere Anschaffungen einen sogenannten Investitionsabzug bilden. Das wirkt sich positiv auf Steuern und Liquidität aus. Das wurde allerdings zum Problem für alle, die ab 2022 eine Photovoltaikanlage erwerben wollten.
  2. Wenn die Scheidung beantragt ist, kann jeder Ehegatte von dem anderen Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangen. Wann genau die Trennung stattgefunden hat, ist manchmal nicht eindeutig – so wie in diesem Fall.
  3. Beim Kauf eines älteren Hauses oder einer Wohnung geht es nicht nur um Schäden, die im Lauf der Jahre aufgetreten sind. Ebenso muss bedacht werden, dass die Baustandards früher teilweise andere waren. Zudem gab es Zeiten, in denen gute Baustoffe Mangelware waren. Doch auch neuere Bausünden sind bekannt.
  4. Ebay, Kleinanzeigen, Etsy, Vinted – wer auf diesen und ähnlichen Plattformen verkauft, bekommt jetzt vielleicht Post. Denn seit 2023 regelt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), dass diese Plattformen auch private Verkäufe und Verkäufer, Dienstleister und Produkttester an die Finanzbehörden melden müssen. Wir erklären, worum es geht.
  5. Das Vorliegen eines häuslichen Arbeitszimmers bedeutet nicht, dass die damit im Zusammenhang stehenden Kosten unbegrenzt als Betriebsausgaben angesetzt werden dürfen: Die Frage nach dem Tätigkeitsmittelpunkt ist entscheidend.
  6. Selbstständige, die ein in ihrem Eigentum befindliches Wirtschaftsgut zu mindestens 10 % und höchstens 50 % für betriebliche Zwecke nutzen, können diesen Gegenstand ihrem Privatvermögen zuordnen oder ihn in ihren Betrieb überführen. Die Zuordnung zum Betrieb führt zu sogenanntem »gewillkürten Betriebsvermögen« – und muss dokumentiert werden.
  7. Neben den von den Krankenkassen übernommenen Behandlungen bieten Ärzte sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an. Das sind Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung in der vertragsärztlichen Versorgung gehören.
  8. Direkt gefördert wird die Altersteilzeit (ATZ) schon seit 2009 nicht mehr. Trotzdem gibt es sie noch, und das Modell erfreut sich nach wie vor einiger Beliebtheit. Die Zahl derjenigen, die vor ihrer gesetzlichen Rente zuletzt in Altersteilzeit waren, ist zuletzt sogar wieder deutlich gestiegen.
  9. Sie haben Ihre Steuererklärung schon vor Monaten abgegeben, ergänzende Unterlagen nachgereicht - aber vom Finanzamt kommt nichts, der Steuerbescheid lässt auf sich warten. Was können Sie jetzt tun?
  10. Ab dem 1.4.2024 beträgt der Mehrwertsteuersatz für Gas wieder 19%. Damit Ihre Gasrechnung korrekt erstellt werden kann, sollten Sie den Zählerstand fotografieren und an Ihren Versorger melden.
  11. Das Cannabisgesetz hat es durch den Bundesrat geschafft. Wer einen Anbauverein gegründet hat oder gründen möchte, muss sich mit den Regeln zu Vereinssatzung, Vereinsregister, Mitgliederversammlung, Vorstand und vielem mehr auskennen. Wir helfen dabei.
  12. Es hat uns viele Nerven gekostet, aber jetzt ist es geschafft: Der Bundesrat hat heute das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.
  13. Das Bundessozialministerium hat die voraussichtliche Rentenerhöhung 2024 bekannt gegeben: Zum 1. Juli 2024 sollen die gesetzlichen Renten um 4,57% steigen – und zwar erstmals einheitlich für Ost und West. Entsprechend steigen auch die Witwen- und Witwerrenten (Hinterbliebenenrenten). Die höhere Rente wird meist Ende Juli ausgezahlt. Das geschieht automatisch.
  14. Wer als Privatperson einen ständig hilflosen Menschen pflegt, kann in der Steuererklärung den sogenannten Pflege-Pauschbetrag geltend machen. Dafür gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen.
  15. Wenn Partner zusammenleben wollen, können sie heiraten oder in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Die Ehe mit ihren Rechten und Pflichten ist zwar gesetzlich geregelt, trotzdem sind viele verheirateten Paare nicht hinreichend informiert. Schlecht informiert sind oft auch Paare, die ohne Heiratsurkunde zusammenleben. Wir erklären, welche Irrtümer bestehen und was wirklich stimmt!
  16. Corona-Hilfen wurden oft auf der Basis von prognostizierten Umsatzrückgängen und Fixkosten beantragt. Die endgültige Höhe der Leistungen wird aber anhand der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung ermittelt – das macht eine Schlussabrechnung erforderlich, die zur Nachzahlung oder Rückforderung von Zuschüssen führen kann.
  17. Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein betriebliches Elektro-Fahrrad zur privaten Nutzung, fallen hierfür keine Steuern und Sozialabgaben an. Voraussetzung: Die Nutzungsüberlassung erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Das ist in der Praxis allerdings eher selten der Fall.
  18. Die Einnahmen aus bestimmten Photovoltaikanlagen sind seit dem 1.1.2022 von der Einkommensteuer befreit. Außerdem wurde zum 1.1.2023 bei der Umsatzsteuer ein Steuersatz von 0% auf den Verkauf von bestimmten Photovoltaikanlagen eingeführt. Gilt das auch für Selbstständige?
  19. Aktien mit Rückgaberecht bei Kursverlusten: Das ist das Versprechen von Wandelanleihen (»Convertible Bonds«). Ob Hausse oder Börsencrash, Inflation oder Deflation – scheinbar für alle Szenarien sind Wandelanleihen eine mögliche Antwort.
  20. Viele Paare machen sich zu wenig Gedanken über die Wahl der richtigen Steuerklassen. Nach der Eheschließung bekommen beide Steuerklasse IV vom Finanzamt zugewiesen – die behält man. Oder man wählt die Kombination aus Steuerklasse III und V, weil das die Eltern schon so gemacht haben. Dabei gibt es eine Möglichkeit, die Steuerlast viel fairer zu verteilen.